Wenn es um die rechtliche Verankerung von Mobile Working geht, ist Wien ganz vorne dabei. In der 2. Dienstrechts-Novelle 2020 wurden die Rahmenbedingungen dafür festgelegt, gültig für BeamtInnen und Vertragsbedienstete. Zu erwähnen ist, dass Mobiles Arbeiten nur mit Zustimmung der Bediensteten möglich ist. Es besteht kein Rechtsanspruch – weder auf Seiten der Dienstgeberin noch auf Seiten der DienstnehmerInnen. Bedienstete dürfen fallweise an einzelnen Tagen oder stundenweise bestimmte dienstliche Aufgaben in ihrer Wohnung oder an einer selbst gewählten Örtlichkeit verrichten. Die Geräte sind prinzipiell von der Dienstgeberin zur Verfügung zu stellen, es dürfen aber auch private Geräte mit Zustimmung der Bediensteten verwendet werden. Wichtig ist, dass nachweislich eine Unterweisung im Bedienstetenschutz erfolgt.
Arbeitszeiten klar geregelt
Die Bediensteten verpflichten sich zur Wahrung der Datensicherheit, der Amtsverschwiegenheit und der Geheimhaltung aller dienstlichen Belange. Während des Mobilen Arbeitens muss die Erreichbarkeit gewährleistet sein. Der Weg von der Wohnung in die Dienststelle (bzw. zum Ort der Dienstverrichtung) und der Weg von der Dienststelle zurück in die Wohnung ist nicht als Arbeitszeit zu werten. Anders verhält es sich, wenn Bedienstete während der Mobilen Arbeit aufgefordert werden, in die Dienststelle (oder z. B. zu einem Ortsaugenschein) zu kommen. Dann wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen. Der Unfallversicherungsschutz von der Wohnung in die Dienststelle bzw. zum Ort der Dienstverrichtung und zurück ist in jedem Fall gewährleistet.
Win-win-Situation
Mobiles Arbeiten bringt eine Win-win-Situation, das hat insbesondere die Zeit in den Lockdowns gezeigt. Die KollegInnen haben bewiesen, dass auch fernab der Dienststelle die Anliegen der BürgerInnen qualitätsvoll und rasch erledigt werden. Videokonferenzen ersetzen zwar nicht den persönlichen Kontakt, sind aber ein probates Mittel, um mit KollegInnen zu kommunizieren.
Fazit: Mobiles Arbeiten wird auch nach der Pandemie eine gewinnbringende alternative Arbeitsform bleiben, nicht nur für die Bediensteten, sondern auch für die Dienststellen. Es bewirkt weniger Anfahrtszeit, mehr Flexibilität, bessere Work-Life-Balance und zufriedenere MitarbeiterInnen. Einmal mehr haben politische EntscheidungsträgerInnen dieser Stadt und die Gewerkschaft die Zeichen der Zeit früh erkannt und die Basis für eine moderne zukunftsorientierte Arbeitswelt geschaffen.