Ansprechpartnerin zum Thema Frauen

Regina Müller
Frauenvorsitzende sowie Referentin für Diversität

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Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Diese findet in dem Zeitraum von 25.11.-10.12.2023 statt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Am 25.11. startet die Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und endet mit dem internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.

Die Anzahl an Gewalttätigkeiten gegenüber Mädchen und Frauen ist erschreckend hoch. Umso mehr sind wir dazu Verpflichtet, dass wir die Gesellschaft darauf aufmerksam machen und entschieden dagegen auftreten. Gewalt an Frauen und Mädchen ist ein weltweites Thema und kommt in verschieden Formen vor. Psychische Gewalt ist eine dieser Formen und äußert sich durch Beschimpfung, Verspottung, Bloßstellung bis hin zu Drohungen und Erpressungen.

Österreich wird lt. EU als „Land der Femizide“ bezeichnet, weil generell mehr Frauen als Männer ermordet werden, in den meisten Fällen von ihren Partnern, Ex-Partnern und männlichen Familienmitgliedern (Quelle: Factsheet_Femizide-in-Oesterreich_AOeF.pdf).

Als Hauptgruppe 1 möchten wir auch 2023 ein Zeichen setzen und 16 Tage mit Statements unserer Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam machen und zum Ausdruck bringen: Null Toleranz bei Gewalt an Frauen und Mädchen.

Die Homepage der Hauptgruppe 1 wird 16 Tage orange eingefärbt. Die Farbe Orange symbolisiert dabei eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie wurde im Zuge der von den Vereinten Nationen initiierten Orange the World-Kampagne festgelegt. Im Rahmen der >> UN Women Kampagne „Orange The World“ wird in ganz Österreich die Gewalt gegen Frauen und Mädchen thematisiert.

Bleiben sie interessiert und besuchen sie 16 Tage lang unserer Homepage www.hg1.at und lesen sie, was unsere Kolleginnen und Kollegen zum Thema Gewalt an Frauen und Mädchen zu sagen haben.

Sagen auch sie: Null Toleranz bei Gewalt an Frauen und Mädchen. Wien hat beim Gewaltschutz eine Vorreiterrolle, indem sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Auch die Bundesregierung muss ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Ein Tageskurs für gewalttätige Männer wird hier nicht ausreichen.

Regina Müller, Frauenvorsitzende der HG 1
Manfred Obermüller, Vorsitzender der HG 1                                                                                     
                                                                       

Gleichberechtigung, Menschenwürde und Selbstbestimmung sind Werte, die eine moderne Gesellschaft ausmachen.

 


 

SELBESTVERSTÄNDLICH! ODER NICHT?

FRAUEN ENTSCHEIDEN SELBST ÜBER...

  • ihren Körper
  • ihre Schwangerschaft

 

1971 forderten die ÖGB-Frauen, dass eine Abtreibung nicht bestraft werden dürfte. Ein Schwangerschaftsabbruch (auch der Versuch) war verboten und die Frau wurde schwer bestraft. Erst seit der „Großen Strafrechtsreform 1975“ sind Frauen in Österreich straffrei, wenn sie bis zu einem bestimmten Stichtag der Schwangerschaft eine Abtreibung vornehmen lassen.

Mehr und mehr Länder erlauben es Frauen nicht, sich frei für eine Abtreibung zu entscheiden.

Seit dem 24. Juni 2022 haben in den USA Frauen kein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung mehr. Nun entscheiden die einzelnen Bundesstaaten (!), ob Frauen abtreiben dürfen. Nun können in vielen Bundesstaaten Frauen nicht mehr selbst über ihre Schwangerschaft entscheiden – mit schweren gesundheitlichen, persönlichen, sozialen und finanziellen Folgen.

Das Recht der Frau auf ihren eigenen Körper und ihre Wahlfreiheit ist bis heute eine politische Frage!

 

Regina Müller
Frauenvorsitzende der HG 1

Hilfe gibt es bei:


SELBESTVERSTÄNDLICH! ODER NICHT?

FRAUEN BESTIMMEN MIT ...

  • bei den Wahlen
  • über den gemeinsamen Wohnsitz

 

Viele mutige Frauen (und Männer) kämpften dafür, dass heute vor dem Gesetz Gleichberechtigung in Beruf und in der Partnerschaft herrscht.

Erst ab 1918 durften Frauen bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Bis dahin waren sie von politischen Aktivitäten oder der Teilnahme in Vereinen praktisch ausgeschlossen. Man(n) stand auf dem Standpunkt, dass Frauen ohnehin durch ihren Mann angemessen vertreten seien. (Quelle: Frauenwahlrecht – Wien Geschichte Wiki) Frauen mussten die Gesetze befolgen, durften sie aber erst ab 1918 politisch mitbestimmen!

Bis Mitte der 1970er Jahre galt der Mann als Oberhaupt der Familie.Er entschied alleine über alle wesentlichen Lebensbereiche. So bestimmte nur der Mann über den gemeinsamen Wohnsitz. Die Frau hatte die Pflicht, dorthin zu folgen. Aufgrund der strukturellen wirtschaftlichen Abhängigkeit hatte die Frau auch kaum Möglichkeiten, unabhängig ihr Leben zu gestalten. Erst 1975 wurde die Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht verankert – die Frau war nun nicht mehr dem Mann „untertan“.

 

Regina Müller
Frauenvorsitzende der HG 1

Hilfe gibt es bei:


8. MÄRZ - INTERNATIONALER FRAUENTAG

Selbstverständlich! Oder Nicht?

FRAUEN ENTSCHEIDEN SELBST ÜBER …

  • ihren Beruf
  • ihre Ausbildung
  • ihr selbst verdientes Geld

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Bis Mitte der 1970er-Jahre war der Mann im Ehe- und Familienrecht das Haupt der Familie. Er konnte der Frau eine Berufstätigkeit  verbieten! Ein eigenes Gehaltskonto war der Frau ohne Erlaubnis  
des Mannes nicht möglich. Frauen durften erst um 1900 studieren, aber nur in wenigen Fachrichtungen.

Regina Müller
Frauenvorsitzende der HG 1

 


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