Bereits vor etwa acht Jahren wurden die Weichen für die Einführung der „mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ gestellt, mit 1.1.2014 nahmen die beiden Bundes- und die neun Landesverwaltungsgerichte ihre Tätigkeit auf, in der sie im Wesentlichen über Rechtsmittel gegen behördliche Bescheide oder Straferkenntnisse entscheiden.
Wien ist anders
Wie so oft ist auch diesbezüglich Wien anders: Das Verwaltungsgericht erster Instanz heißt hier nicht „Landes-“ sondern nur „Verwaltungsgericht Wien“; außerdem gibt es ausschließlich in Wien LandesrechtspflegerInnen, die RichterInnen unterstützen sollen sowie (wie es im Gesetz heißt) eigenständig über Beschwerden in einigen Verfahrensgebieten entscheiden.
Nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten sind die LandesrechtspflegerInnen jetzt für Verfahren in den Bereichen von Wohnbeihilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung zuständig. Offene Fragen im Dienst- und Besoldungsrecht der LandesrechtspflegerInnen konnten mittlerweile mit starker Unterstützung der Gewerkschaft geklärt werden.
Einjährige Ausbildung nötig
Leider sind von den 28 ursprünglich zur Verfügung stehenden Posten aktuell nur wenig mehr als die Hälfte besetzt. In Anbetracht des großen Verfahrensanfalls in diesen sensiblen sozialen Bereichen können die LandesrechtspflegerInnen die Arbeitslast kaum bewältigen. Vor dem Sommer kam nun endlich die Entscheidung, dass es am Verwaltungsgericht Wien neue LandesrechtspflegerInnen geben soll. Dazu ist aber eine ein Jahr dauernde praktische und theoretische Ausbildung erforderlich. Nach erfolgreicher Ablegung der notwendigen Prüfungen können die „Neuen“ dann ernannt werden. Mit Hilfe der Gewerkschaft konnte auch für sie ein entsprechender Karrierepfad festgelegt werden.
Im Juni 2020 starteten die Ausschreibung sowie ergänzende „Werbemaßnahmen“ zur Suche nach InteressentInnen. Neben einer Informationsveranstaltung mit Überblicksvorträgen zu den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen standen erfahrene LandesrechtspflegerInnen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Erfreulicherweise kamen 30 Bewerbungen, und nach dem Auswahlverfahren mit Hearings im September wird die Ausbildung Anfang 2021 beginnen. Bis dann tatsächlich zusätzliche LandesrechtspflegerInnen (in hoffentlich ausreichender Anzahl!) ernannt werden und ihre Tätigkeit aufnehmen können, wird es zwar noch dauern – aber wir wissen jetzt wenigstens: „Nachwuchs“ ist unterwegs!