Aufgrund der Leading-Funktion des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien als Gesundheitsbehörde in einem Pandemie-Geschehen waren alle in der Geschäftseinteilung des Magistrats aufgelisteten Aufgaben mit der vorhandenen Personalausstattung sehr rasch nicht mehr zu bewältigen.
Vor allem in jenen Bereichen, wo die Hauptlast der Erhebungen und Maßnahmenanordnungen liegt, aber auch in den für die Bescheidausstellungen zuständigen Bereichen führte die massive Dauerbelastung über Monate zu Personalausfällen und zu spürbaren Einbrüchen in der Arbeitsleistung.
Außergewöhnliche Herausforderungen ...
Der plötzliche und massive Anstieg der benötigten behördlichen Maßnahmen und der damit verbundene Personalbedarf an MitarbeiterInnen mit entsprechenden Kompetenzen, der auch über die üblichen Vorhalteleistungen nicht abdeckbar gewesen ist, hatte zur Folge, dass viele Aufgaben des Gesundheitsdiensts eingeschränkt oder ganz eingestellt werden mussten (z. B. Impfleistungen, Gesundheitsuntersuchungen, diverse Sachverständigentätigkeiten). Nur so war es möglich, alle Ressourcen in die Krisenbewältigung zu kanalisieren.
... wurden vorbildlich gemeistert
Dass die Millionenstadt Wien – vielen politischen Unkenrufen zum Trotz – bislang recht gut durch die Pandemie gekommen ist, ist vor allem dem unermüdlichen Einsatz der KollegInnen der MA 15 zu verdanken. Auch wenn der Gesundheitsdienst für die rasche Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen in keiner Weise auch nur annähernd ausgestattet war, durch das unermüdliche Engagement der MitarbeiterInnen der MA 15 konnte das System aufrechterhalten werden.
Die COVID19-Pandemie wird uns leider noch einige Zeit begleiten, aber mit der mit Hilfe der Gewerkschaft erreichten Personalaufstockung ist der Gesundheitsdienst nun gut dafür gerüstet.
m: elisabeth.jarolim(at)wien.gv.at
Die WHO hat mit 11. März 2020 aufgrund der weltweiten Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 eine Pandemie ausgerufen. Damit wurden die Krisenpläne des Bundes und in Folge jene der Bundesländer aktiviert. Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien ist als Gesundheitsbehörde für die Vollziehung des Epidemie-Gesetzes ver- antwortlich und hat im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung alle Aufgaben zur Krisenbewältigung wahrzunehmen. |