... und Nachteile des Umstiegs in das neue Bedienstetengesetz zu informieren.
Wer sich für den Umstieg in das neue Dienst-recht interessiert und überlegt, den Umstiegsprozess in Gang zu setzen, sollte sich vorher unbedingt mit den neuen Begriffen und dem neuen Wiener Bedienstetengesetz beschäftigen. Nur so kann man seriös und fun-diert entscheiden, ob ein Umstieg tatsächlich in Betracht kommt oder nicht.
Die Magistratsabteilung 2 hat dafür eine eigene Plattform im Intranet eingerichtet. (KollegInnen können sich auch von extern einloggen, wenn sie z. B. in Karenz sind.)
„Erklärvideos und gut verständliche Online-Tools helfen bei der Entscheidung.“
Auf der Intranet-Plattform finden Sie:
- Info-Blatt mit allen wichtige Informationen zum Umstieg und zu den Umstiegsvoraus-setzungen
- Beschreibung des Ablaufs des Umstiegs
- Rechtsgrundlagen des Umstiegs
- FAQs
- Formulare für den Umstieg
- Online-Assistent mit allgemeinen Informationen zum Umstieg
Besonders hilfreich ist ein eige nes Online-Tool. Es zeigt auf einfache Weise die Zugangs vor-aussetzungen für Ihre Modell-funktion. Sie bekommen damit einen guten ersten Überblick über das mit „Ihrer“ Modell stelle verbundene Gehaltsband. Der Online-Assistent erklärt neue Begriffe und die wichtigsten Än-derungen, auf die Sie sich bei Ihrem Umstieg einstellen müssen.
Der Folder „Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz“ kann als barrierefreies PDF herunter-geladen werden. Erklärvideos zu den Themen „Was ist der Umstieg in das Wiener Be dienstetengesetz?“ und „Wie steige ich um?“ ergän-zen das umfangreiche Informa-tionsangebot.
Welcher Modellfunktion und Modellstelle der eigene Dienstposten zugeordnet ist, finden Sie erstmals auf Ihrem Gehaltszettel Ende Februar 2021 dargestellt.
Wir empfehlen interessierten KollegInnen, die Angebote auf dieser Plattform unbedingt zu nützen, bevor sie einen Umstieg in Erwägung ziehen und den eigentlichen Umstiegsprozess in Gang setzen.
Zusätzlich der Link zu den Umstieg-FAQ's der Hauptgruppe 1.