SELBESTVERSTÄNDLICH! ODER NICHT?

FRAUEN BESTIMMEN MIT ...

  • bei den Wahlen
  • über den gemeinsamen Wohnsitz

Viele mutige Frauen (und Männer) kämpften dafür, dass heute vor dem Gesetz Gleichberechtigung in Beruf und in der Partnerschaft herrscht.

Erst ab 1918 durften Frauen bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Bis dahin waren sie von politischen Aktivitäten oder der Teilnahme in Vereinen praktisch ausgeschlossen. Man(n) stand auf dem Standpunkt, dass Frauen ohnehin durch ihren Mann angemessen vertreten seien. (Quelle: Frauenwahlrecht – Wien Geschichte WikiFrauen mussten die Gesetze befolgen, durften sie aber erst ab 1918 politisch mitbestimmen!

Bis Mitte der 1970er Jahre galt der Mann als Oberhaupt der Familie.Er entschied alleine über alle wesentlichen Lebensbereiche. So bestimmte nur der Mann über den gemeinsamen Wohnsitz. Die Frau hatte die Pflicht, dorthin zu folgen. Aufgrund der strukturellen wirtschaftlichen Abhängigkeit hatte die Frau auch kaum Möglichkeiten, unabhängig ihr Leben zu gestalten. Erst 1975 wurde die Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht verankert – die Frau war nun nicht mehr dem Mann „untertan“.

Regina Müller
Frauenvorsitzende der HG 1

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