Gehaltsschemakärtchen für 2022 einsehbar

Mit 1.1.2022 steigen die Bezüge im Durchschnitt um drei Prozent.

Gehaltsansätze ab 1.1.2022

Die neuen Gehaltsansätze, welche mit 1.1.2022 gültig haben, sind in folgende Bereiche unterteilt und somit einsehbar.

 


Liebe Kollegin, lieber Kollege!

am 2. Dezember konnten wir mit der Bundesregierung die Gehaltsverhandlungen für das Jahr 2022 abschließen. Wir einigten uns auf eine Erhöhung mit sozialer Staffelung. Die geringeren Bezüge werden um 3,22 Prozent und die höheren Bezüge um 2,91 Prozent angehoben. Die Zulagen und Nebengebühren steigen um drei Prozent.

Die Gemeinde Wien hat dieses Ergebnis nun übernommen. Im Detail bedeutet das:

  • Die Gehälter der Beamtinnen und Beamten der Gemeinde Wien und die Gehälter der in einem vertraglichen Dienstverhältnis stehenden Bediensteten der Gemeinde Wien werden (unter Beachtung bestehender Vereinbarungen und soweit keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 2,85 % und danach um 6,40 Euro erhöht. In Verordnungen oder Gesetzen vorgesehene zusätzliche Gehaltsbestandteile werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 2,85 % erhöht.
  • Die ruhegenussfähigen Zulagen, Nebengebühren und Vergütungen, die in einem Gesetz oder in einer Verordnung in Eurobeträgen ausgedrückt sind, werden (unter Beachtung bestehender Vereinbarungen und soweit keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist) mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 3 % erhöht.
  • Die sich aus Punkt 1 ergebende Erhöhung des Gehalts der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V des Schemas II wird für den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 RVZG 1995 sowie für den Anwendungsbereich des § 19 Abs. 4 und des § 25 Abs. 4 UFG 1967 einvernehmlich mit 3 % festgelegt.
  • Die in § 89 Abs. 1 und 5 W-BedG sowie in § 112 Abs. 1 W-BedG geregelten Beträge werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 um 3 % erhöht.
  • Abweichend von Punkt 2 werden die in Nebengebühren- und Vergütungsregelungen vorgesehenen Tagessätze, die der steuerfreien Entgeltart „Tagesgeld“ zuzurechnen sind, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 nicht erhöht.

Die für die Verhandlungen relevante Inflation (Oktober 2020 bis September 2021) wurde durch Wirtschaftsexperten mit 2,1 % errechnet und durch die Bundesregierung und younion _ Die Daseinsgewerkschaft außer Streit gestellt.

Das Besoldungsabkommen wurde durch younion-Vorsitzenden Christian Meidlinger und Stadtrat Jürgen Czernohorszky bereits unterschrieben.

Wir bedanken uns für die Unterstützung!

 

Christian Meidlinger zur erfolgreichen Gehaltsverhandlung 2022.