Unsere FSG-Forderungen für 2024-2029

PV-, BVP- und Gewerkschaftswahlen, die von 13. bis 16. Mai 2024 stattfinden

"STARK DURCH ZUSAMMENHALT"

... betont die Kraft, die entsteht, wenn Menschen gemeinsam für ein Ziel arbeiten. Gemeinsam sind wir stärker, effizienter und erfolgreicher.

 

Die FSG der Hauptgruppe 1 wird in die kommende Periode, 2024 bis 2029, mit folgenden Forderungen an die Dienstgeberin herantreten.

 

Zusätzliches Personal

Eine wachsende, zukunftsfähige Stadt braucht mehr Personal. Schon heute fehlen in manchen Bereichen viele Kolleginnen und Kollegen. Bis 2030 benötigt die Stadt rund 21.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Vor dem Hintergrund der Klimakrise und der wachsenden Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorge insgesamt. Wie zum Beispiel in den Bereichen leistbares, klimafittes Wohnen, klimaneutrale Energieversorgung, Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung, Freizeitmöglichkeiten, Mobilität und vieles mehr.

Wir fordern: Zusätzliches, qualifiziertes Personal für die öffentliche Daseinsvorsorge!

 

Sicherheit und Respekt

Jeder Mensch will wertschätzend und respektvoll behandelt werden. So auch unsere Kolleginnen und Kollegen. Beschimpfungen, Bedrohungen, Abwertungen und Tätlichkeiten haben am Arbeitsplatz nichts verloren! Die Stadt Wien ist als Arbeitgeberin gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld zu garantieren. Wir brauchen im Magistrat der Stadt Wien dringend Maßnahmen, um auch die Privatsphäre der Bediensteten noch besser zu schützen.

Wir fordern: Die Möglichkeit der Anonymisierung der Namen unserer Kolleginnen und Kollegen in der Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden!

 

Hitzestress vorbeugen

Die Klimakrise ist eine Herkulesaufgabe und fordert sowohl die Arbeitgeberin als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer massiv heraus. Hitzebelastungen werden künftig häufiger auftreten und unseren Kolleginnen und Kollegen immer größere Probleme bereiten. Daran besteht kein Zweifel. Daher sind präventive Maßnahmen gegen Hitzebelastung im Innen- und Außendienst unerlässlich. Wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen, wie Beschattung und Klimatisierung sowie ein Stadt-Wien-weites Bewusstsein für das richtige Verhalten bei Hitzestress. Nur so bleiben die Kolleginnen und Kollegen leistungsfähig und gesund.

Wir fordern: Schutz vor Hitzebelastung im Innen- und Außendienst!

 

Flächendeckende Umsetzung der Altersteilzeit

Die Arbeitszeit zu reduzieren, dass wünschen sich viele ältere Kolleginnen und Kollegen. Attraktive Unternehmen bieten daher Altersteilzeitmodelle an. Damit gelingt es, dass die Erfahrung langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen verbleibt und ermöglicht gleichzeitig, dass sich die betroffenen Kolleginnen bzw. Kollegen allmählich an den bevorstehenden Ruhestand gewöhnen. Von dieser Übergangsphase profitieren beide Seiten – die einzelne Mitarbeiterin bzw. der einzelne Mitarbeiter und das Unternehmen. So gelingt es, die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger gut einzuschulen. Das ist Sinn und Zweck der Altersteilzeit.

Wir fordern: Die Altersteilzeit im Magistrat der Stadt Wien flächendeckend umzusetzen. Jetzt!

 

Flexible Arbeitszeitmodelle

Sich den Tag selber einteilen zu können und weniger fremdbestimmt zu sein, das ist ein großer Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen. In Zeiten der Digitalisierung lässt sich dieser auch immer öfter realisieren. Flexible Arbeitszeiten sind heute angesagter denn je – vor allem bei Kolleginnen und Kollegen mit privaten Verpflichtungen (Kinderbetreuung, Pflege von Familienmitgliedern etc.) oder bei jenen, die nebenbei auch noch eine Ausbildung machen. Ohne Flexibilität wirken Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber heute rückständig. Wer auf dem heiß umkämpften Arbeitsmarkt attraktiv sein will, muss flexible Arbeitszeiten anbieten.

Wir fordern: Ausbau der flexiblen Arbeitszeitzeitmodelle im Magistrat der Stadt Wien!

 

Weiterentwicklung der Gehaltssysteme

Faire Löhne sicherzustellen und bestehende Gehaltsysteme weiterzuentwickeln – all das ist für eine wachsende Organisation, wie die Stadt Wien, unerlässlich und gehört zu den Kernbereichen einer verantwortungsvollen und sozialen Personalpolitik. Eine Arbeitergeberin, die hohe Anforderungen an die Bediensteten stellt, muss diese nicht nur um neuen, sondern auch entsprechend im alten Gehaltsschema abbilden.

Wir fordern: Das alte Gehaltsschema im Magistrat muss weiterentwickelt werden!

 

Was ist uns in der aktuellen Periode (2019-2024) alles gelungen? 

Hier ein Überblick unserer Erfolge als HG 1-FSG.

  • Einarbeitung 27.12.2024: (siehe Erlass MPRGDL-601944/2024; Regelungen für den 27.12.2024)
    • Beschäftigte des Magistrats der Stadt Wien können den 27.12.2024 einarbeiten und haben somit frei (sofern es der Dienstbetrieb zulässt).
    • Lehrlinge in der Stadt Wien haben am 27.12.2024 generell frei!
  • Jobticket/Jahreskarte der Wiener Linien für alle Bediensteten der Stadt Wien, die es nutzen möchten! (Ausgenommen vom Bezug sind an andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zugewiesene, entsendete und abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.)
    Nähere Details findest du in der FAQ-Liste (verweist auf die Intranetseite der Stadt Wien).
  • Essensmarken erhöht auf 2 Euro
  • Umstellung der „Essensmarken“ auf digital:
    • Im Zuge der Digitalisierung können sie in Zukunft auch in anderen Geschäften eingelöst werden (z.B. für ein Mittagessen oder Obst oder eine Wurstsemmel, usw. aus dem Supermarkt).
    • Der Vergabeprozess läuft, das Einführungsdatum ist daher noch offen. Wir werden umgehend informieren, wenn wir das Datum der Umstellung mit der Dienstgeberin vereinbart haben.
  • Ein Gehaltsplus seit 2019 von 24,85 bis 28,52 %
  • Gesetzliche Klarstellung, dass die Teilnahme an verpflichtenden Aus- und Fortbildungen für die Bediensteten kostenlos ist und als Dienstzeit gilt
  • Geburtengeld in Höhe von € 150,-
  • Die Pflegefreistellung wird ab 1.8.2023 wesentlich verbessert (z. B. kein gemeinsamer Haushalt für Angehörige erforderlich)
  • Schulstartgeld für die 1. und 5. Schulstufe in Höhe von je € 50,-
  • Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes
  • In ausgewählten Bereichen (z. B. WiGev, MA 10, MA 15) sind Neuanstellungen auch mit 10 Stunden möglich
  • Geeignete Bewerber:innen können ohne freien Dienstposten aufgenommen werden – Dienstpostenüberhänge werden bis zu zwei Jahren genehmigt
  • Mobiles Arbeiten
  • Umstieg ins neue Wiener Bedienstetengesetz (W-BEDG)
  • Altersteilzeit
  • Wiener interner Arbeitsmarkt (WiA)
  • Schaffung von neuen Dienstposten
  • Karrierepfad für Lehrlinge
  • Karriereweg für Technikerinnen und Techniker
  • laufende Weiterentwicklung im Nebengebührenkatalog